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AGB Hermosilla Rent a Car

  • 1. Benutzung des Fahrzeuges
    Der Mieter erhält das im Vertrag aufgeführte Fahrzeug nebst Zubehör in ordentlichem und funktionstüchtigen Zustand. Er verspricht diesen zu erhalten und das Fahrzeug entsprechend den Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung zu fahren.
    Ausdrücklich untersagt ist:

     

    1. das Fahrzeug für den Transport von Personen oder Sachen, sei es direkt oder indirekt unterzuvermieten oder unangemessen zu benutzen.

    2. nicht autorisierte Personen den Mietwagen fahren zu lassen.

    3. das Fahren im Zustand körperlicher Schwäche verursacht durch Alkohol oder Drogen.

    4. mehr Personen als die zugelassene Personenzahl zu transportieren.

    5. am Kilometerzähler zu manipulieren. Ein Schaden am Kilometerzähler ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen

    6. das Fahrzeug zu sportlichen Wettbewerben jedweder Art zum Abschleppen Anschieben oder zu Fahrunterrichtszwecken zu benutzen. Bei Verstoss gegen einen der vorgenannten Punkte erlischt automatisch die Deckung der Versicherung für Sachschäden sowie die persönliche Unfallversicherung. Ebenfalls behält sich bei einem Verstoss gegen einen dieser Punkte die Vermietfirma Hermosilla rent a car das Recht vor, den Vertrag ohne Vorankündigung aufzuheben und das Auto zurückzunehmen, wobei die Garantiesumme oder erhaltene Vorauszahlungen beim Autovermieter verbleiben.

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  • 2. Rückgabe des Fahrzeug
    das Fahrzeug wird an dem im Vertrag angegebenen Ort, Datum und zur genannten Uhrzeit zurückgegeben. Bei verspäteter Rückgabe zahlt der Mieter für jede verspätete Stunde ein Fünftel des vereinbarten Tagespreises. Wenn der Kunde nicht vorher mit Hermosilla car abspricht, den Mietvertrag zu verlängern, läuft er Gefahr der widerrechtlichen Aneignung beschuldigt zu werden.

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  • 3. Bezahlung der Miete
    Der Mieter ist einverstanden ausser den im Vertrag aufgeführten Beträgen zu bezahlen für: abhandengekommenes Zubehör, Werkzeug, Reserverad, Batterie und Fahrzeugpapiere, sowie Bussgelder für Strafbescheide bei Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung und die Abschleppkosten des unerlaubt geparkten Fahrzeuges.

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  • 4. Deckung des Risikos
    Die von Hermosilla rent a car abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter oder den autorisierten Fahrer gegen die gesetzliche Haftpflicht in unbegrenzter Höhe, ebenso Bürgschaften und Rechtschutz. Die Zahlung der zusätzlichen Deckung bei Unfallschaden befreit den Mieter von der Zahlung für Schäden, die am gemieteten Fahrzeug entstanden sind, ausser in den Fällen, die im ersten Absatz genannt sind. Die Zahlung der zusätzlichen Insassenunfallversicherung deckt die Kosten für die Insassen des Fahrzeuges und den Fahrer. Ausdrücklich von der Deckung ausgenommen sind Verlust, Raub oder Beschädigung von im gemieteten Fahrzeug transportierten Gegenständen. Reifen, Glas und gestohlene Einzelteile sind nicht eingeschlossen.

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  • 5. Unfälle
    Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet

     

    1. Den Mietwagen nicht vom Unfallort wegzufahren, bevor die zuständige Polizei eintrifft

    2. Das Unfallgeschehen sofort bei Hermosilla rent a car mitzuteilen

    3. Mit der Gegenseite keinerlei Übereinkommen über den Hergang zu treffen

    4. Den beschädigten Mietwagen nicht zu verlassen ohne die notwendigen Vorsichtsmassnahmen gegen weitere Schäden oder Verluste getroffen zu haben.

    5. Alle Daten der Gegenseite aufzunehmen, wie Fahrer, Eigentümer, Fahrzeug, etc. Versicherungsgesellschaft , Führerschein etc. Selbst wenn das Auto vollkaskoversichert ist, leistet bei Verstoss gegen einen der genannten Punkte die Versicherung nicht. Im Falle eines vom Vertragspartner verschuldeten Unfalls, bezahlt dieser der Vermietfirma eine Tagesmiete von täglich 12 Euro, solange das Fahrzeug in Reparatur ist.

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  • 6. Mieterfordernisse
    Der Mieter erklärt, dass er vollständig berechtigt ist das Auto, das er mietet, zu fahren und dass er die volle Verantwortung dafür übernimmt.

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  • 7. Fahrlässiges Fahrverhalten
    Der Kunde von Hermosilla rent a car der einen Mietwagen unter dem Einfluss von Drogen, Rauschgift, alkoholischen Getränken oder irgend etwas anderem, das seine geistigen Fähigkeiten verändert, fährt, übernimmt die volle Verantwortung für alle Schäden und Beeinträgchtigungen, die am Auto entstehen, sowie diejenigen, die er an anderen Autos, Personen, Sachen, Tieren und Dritten im Allgemeinen verursacht. Wer unter den vorgenannten anormalen Bedingungen das Mietauto fährt, ist ausserdem verantwortlich für die mitgeführten Personen und Gegenstände sowie die Strafmassnahmen, die er heraufbeschwört. Der Mieter hat unter den genannten Umständen weder Anspruch auf Ersatz des gemieteten Fahrzeuges, wenn dieses durch Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist, noch auf irgendeinen finanziellen Ausgleich.

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  • 8. Gerichtsstand
    Bei jeglicher Streitfrage die sich über die Erfüllung und Duchführung des unterzeichneten Mietvertrages erhebt, unterstellen sich die Vertragspartner ausdrücklich der Rechtssprechung der gerichtlichen Instanzen der Provinz Santa Cruz de Tenerife unter Verzicht auf den eigenen Gerichtsstand.

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  • 9. Geltungsbereich des Mietvertrages
    Es ist den Mietern ausdrücklich untersagt, das gemietete Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung von Hermosilla rent a car aus dem Territorium der Insel La Palma, auf welcher der Vertrag gemacht wurde, wegzubringen. Bei Nichtbeachtung des vorgenannten Verbotes wird der Vertrag automatisch aufgehoben und der Mieter kann nötigenfalls gerichtlich belangt werden.

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  • 10. Datenschutzerklärung
    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen und zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge.

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  • 11. Stornierung
    Bei Stornierung einer Buchung eine Woche bis 3 Tage vor Ankunft
    wird der Betrag von 15 % des Gesamtmietpreises,
    bei  – 3 Tagen vor Ankunft oder weniger werden 20% des Gesamtmietpreises
    als Stornierungsgebühr fällig.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietwagenfirmen – erstellt von APECA La Asociación Provincial Empresarial de Coches de Alquiler de Santa Cruz de Tenerife

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